Wann ist die auflösende Hypnose© nicht für mich geeignet ?

Folgende Situationen oder Vorerkrankungen stellen Kontraindikationen für eine Hypnosebehandlung dar. Diese schließe ich daher in meiner Arbeit aus:

  • aktuell bestehende oder in der Vergangenheit aufgetretene Psychosen
  • Schizophrenie und Multiple Persönlichkeitsstörung
  • Epilepsie und andere Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Thrombose / Embolie (in den letzten 6 Monaten)
  • Schlaganfall / Herzinfarkt (in den letzten 6 Monaten), schwere Herzerkrankungen
  • Einnahme von Neuroleptika / Blutverdünner
  • Schwangerschaft *

 * Eine Schwangerschaft ist in der Regel keine Kontraindikation für eine Hypnosebehandlung. Jedoch ist die            auflösende Hypnose©, bei der es auch um die Konfrontation mit belastenden Gefühlen geht,

    nicht bei Schwangeren anzuraten.